Richard Dinkel Finanz- und Versicherungsmakler - Ihr Makler in Kassel
Vorsorgevollmacht

Selbst bestimmen, wer für Sie entscheidet – Patientenverfügung und Betreuungsverfügung rechtzeitig regeln!

Niemand weiß, was die Zukunft bringt. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Doch wer bestimmt dann über Ihre medizinische Versorgung oder andere wichtige Angelegenheiten?

Mit einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wün­schen oder ablehnen. So verhindern Sie Unsicherheiten und sorgen dafür, dass Ihr Wille respektiert wird.

Doch eine Patientenverfügung allein reicht nicht immer aus. Deshalb ist es sinnvoll, zusätzlich eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Damit bestimmen Sie im Voraus, wer im Notfall Ihre rechtlichen Angelegenheiten regeln soll – sei es bei Bankgeschäften, Wohnangelegenheiten oder medizinischen Entscheidungen.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Patientenverfügung: Regelung medizinischer Maßnahmen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Ärzte sind an diese Verfügung gebunden.

Betreuungsverfügung: Bestimmung einer Vertrauensperson, die als gesetzlicher Betreuer für Sie handelt, falls ein Betreuungsgericht dies anordnet.

Vorsorgevollmacht: Erlaubt einer bestimmten Person, ohne Gerichtsverfahren für Sie zu handeln – auch über medizinische Fragen hinaus.

Warum jetzt handeln?

🔹 Ohne eine Patientenverfügung müssen Ärzte und Angehörige schwierige Entscheidungen ohne Ihre persönliche Vorgabe treffen.

🔹 Ohne eine Betreuungsverfügung bestimmt das Gericht eine Person als Betreuer – das kann auch jemand Fremdes sein.

🔹 Eine Vorsorgevollmacht kann Ihnen zusätzliche Sicherheit geben, da sie gerichtliche Betreuungsverfahren oft überflüssig macht.

Regeln Sie Ihre Vorsorge jetzt, um sich und Ihre Angehörigen zu entlasten!

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